Piratenpartei ruft zum “Tag des GEZ-Hausverbots” am 23. August auf

Vor einem Jahr stellte das Amtsgericht Bremen fest, dass das Hausrecht über dem Recht der GEZ-”Gebührenbeauftragten” steht. Damit ist es möglich, den Mitarbeitern der GEZ ein generelles Hausverbot für die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück zu erteilen. Auf diese noch weitgehend unbekannte Tatsache weist die Piratenpartei alle Bürger hin, die unter den weiter andauernden GEZ-Schnüffeleien leiden.»Vielen ist nicht bewusst, dass die Mitarbeiter der GEZ kein Recht haben, sich in ihrer Wohnung oder auf ihrem Grundstück umzuschauen«, stellt Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei, klar. »Sollte ein GEZ-Mitarbeiter uneingeladen und ohne ihre Erlaubnis so etwas tun, so ist das Hausfriedensbruch.« Hausfriedensbruch ist eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden kann. Noch bis zu drei Monate nach dem Vorfall kann ein Strafantrag gestellt werden.»Man kann solchem Verhalten einen Riegel vorschieben«, so Nerz weiter, »indem man vorsorglich der GEZ mitteilt, für ihre Mitarbeiter gelte ein generelles Hausverbot. Das geht formlos und muss sofort von der GEZ befolgt werden.«

Vorformulierte Musterschreiben an die Gebühreneinzugszentralen in den jeweiligen Bundesländern können aus dem Netz heruntergeladen werden.

Ergänzung:
Zum Tag des GEZ-Hausverbots gibt es ein Facebook-Event! Und natürlich können Sie auch jederzeit nach dem 23.8. das Hausverbot erteilen. Aber sagen Sie es auf jeden Fall weiter. Nach Ansicht der Datenschützer hat der Entwurf für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags die Chance nicht genutzt der Bespitzelung durch die GEZ einen Riegel vorzuschieben. Im Gegenteil – trotz pauschaler Haushaltsabgabe ist die GEZ weiterhin eine Datenkrake, die Befugnisse zum Schnüffeln wurden sogar erweitert.

Quelle: Aktualisierte Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland.

 

Wir sind ein Volk – ein Kommentar

Überall Zensuswerbung. Von den 710 Millionen EUR Kosten für die Volkszählung wird die Bundesregierung alleine 5,5 Millionen EUR für die Informationskampagne ausgeben. Die Bevölkerung soll dadurch milde gestimmt werden für die Befragungen – was es Betrügern einfach macht auf den Zug aufzuspringen.

Als vorsichtiger Bürger sollten Sie sich darüber informieren, wie der Ausweis eines Erhebungsbeauftragten genau aussieht. Wenn Sie sich die Mühe machen, werden Sie auf den Seiten der statistischen Landesämter Musterausweise finden – praktischerweise mit der Möglichkeit, diese herunterzuladen und selbst auszudrucken. Verlassen Sie sich deswegen besser nicht auf dieses „Dokument“: Wenn Ihnen der Besuchstermin für die Haushaltsbefragung angekündigt wird, erkundigen Sie sich bei der lokalen Zensusstelle nach dem Namen des Interviewers und vergleichen diesen mit dem Personalausweis.

Bei so hohen Kosten und Sicherheitsrisiken erlaube ich mir die Frage: Lohnt sich das? Es werden Daten von etwa zehn Prozent der Bevölkerung erfasst. Dabei werden unter anderem externe Dienstleister mit dem Auslesen der Fragebögen beauftragt. Über 80.000 neugierige Erhebungsbeauftragte sitzen zur Fragestunde in den Wohnzimmern der Bevölkerung. Vorgeblich, damit der Staat besser planen kann.

Daten werden erst nachträglich anonymisiert, um sie vorher überprüfen zu können. Ein nicht unerheblicher Datenschutzaufwand wird getrieben, damit die Sammlungen nicht zur Totalerfassung der Bürger führen. Zum Beispiel dürfen die Statistiker keine Korrekturen bei den Meldeämtern vornehmen. Grundsätzlich gilt jedoch: Nur Daten, die nicht erhoben werden, sind sicher.

Traue keiner Statistik … Weiterlesen